Nachricht an den Verfasser

Unter „Lernjob: Weitere Funktionen“ finden Sie den Link „Nachricht an Verfasser…“. Falls Sie zum Schluss gelangen, dass der Ihnen von der Autorin oder vom Autor zur Freigabe übergegebene Lernjob weiterer Bearbeitung inhaltlicher oder formeller Art bedarf, können Sie die Verfasserin oder den Verfasser darüber benachrichtigen. Die Lehrkraft wird dann auf ihrer Startseite über diese Nachricht informiert und kann den Lernjob danach, falls sie dies zu tun wünscht, überarbeiten. Auch auf Ihrer Startseite werden die von Ihnen zum Thema der Freigabe von Lernjobs versandten Nachrichten zur Erleichterung des Überblicks mit dem jeweiligen Status aufgelistet. Sobald die Verfasserin oder der Verfasser einen Lernjob, den Sie nicht freigegeben haben, überarbeitet hat, kann der Lernjob wieder an Sie als Fachadministration zur erneuten Prüfung zugeleitet werden.