Lebenszyklus eines Lernjobs

Jede Lehrkraft mit Zutrittsberechtigung auf die Plattform kann einen Lernjob, eine Lernzielkontrolle oder einen Kompetenztest erfassen. Während der Erarbeitung ist der Lernjob, die Lernzielkontrolle oder der Kompetenztest nur für die erfassende Lehrkraft sichtbar (privater Bereich der Bibliothek, Freigabestatus „nicht freigegeben“). Allerdings hat die Lehrkraft bereits die Möglichkeit, den Lernjob Schülern, die sie als Coach (Fachlehrkraft) betreut, für deren Unterrichtung zuzuweisen. Damit kann sie einen in der Erarbeitung stehenden Lernjob bereits mit den eigenen Schülern „erproben“ und allenfalls weiter ausarbeiten, bevor die Entscheidung fällt, bei der zuständigen Fachadministration die Freigabe des Lernjobs für die gesamte Lehrerschaft der Community zugänglich zu machen.31

Sobald Sie die Erstellung eines Lernjobs beendet haben, wechseln Sie bitte den Bearbeitungsstatus des Lernjobs von „in Bearbeitung“ auf „bereit zur Freigabe“. Die zuständige Fachadministration prüft dann, ob der Lernjob methodisch, didaktisch und formell den allgemeinen Empfehlungen (siehe Dokument „Leifaden Lernjob“) entspricht. Falls die Fachadministration die Voraussetzungen bejaht, gibt sie den Lernjob frei (öffentlicher Bereich der Bibliothek, Freigabestatus „freigegeben am…“). Damit wird er zugänglich für alle Lehrkräfte mit Zutrittsberechtigung auf die Plattform.32

Nun können Sie den Lernjob als solchen allerdings nicht mehr bearbeiten. Um ihn dennoch weiter zu entwickeln, können Sie – oder irgendeine andere Lehrkraft – auf der Basis des freigegebenen Lernjobs eine Kopie desselben erstellen. Diese Kopie beginnt nun ihrerseits wieder einen neuen Lebenszyklus in Ihrem privaten Bereich der Bibliothek. Sie können also auch einen Lernjob einer anderen Lehrkraft aus dem öffentlichen Bereich der Bibliothek als Ausgangsbasis für einen neuen, eigenen Lernjob wählen.

Nachstehend folgt die Schilderung der Kategorisierungsstrukturen sowie der Erfassung, Bearbeitung und Zuweisung von Lernjobs, Lernzielkontrollen und Kompetenztests.

31 Für die Lehrkraft ist es auf der Plattform möglich, einen Lernjob zu verändern, während Schüler daran arbeiten. Als einen Lernjob bearbeitende Lehrkraft sollten Sie diesem Umstand verantwortungsvoll Rechnung tragen, indem Sie Lernjobs, welche noch bei Ihnen in Bearbeitung sind, die Sie aber gleichzeitig Schülern zur Arbeit zugewiesen haben, jedenfalls während der Zeit ab der Abholung durch den Schüler bis zu Ihrem Visieren nicht verändern. Andernfalls gleicht das Bearbeiten des Lernjobs durch den Schüler dem „Schiessen auf bewegtes Ziel“.
32 Damit es zu keinen Verwechslungen zwischen „Freigabestatus“ und „Bearbeitungsstatus“ kommt, ist Folgendes zu beachten: Ein neuer Lernjob ist grundsätzlich im Bearbeitungsstatus „in Bearbeitung“ sowie im Freigabestatus „nicht freigegeben“. Sobald Sie Ihre Bearbeitungen abgeschlossen haben, signalisieren Sie der Fachadministration über das Setzen des Bearbeitungsstatus auf „bereit zur Freigabe“, dass sie den Lernjob prüfen und freigeben möge. Sobald die Fachadministration den Lernjob freigibt, wechselt der Freigabestatus auf „freigegeben am…“.