Zuweisung einer Lernzielkontrolle

Die Zuweisung einer Lernzielkontrolle unterscheidet sich wesentlich von der Zuweisung eines Lernjobs, da der Schüler die Arbeitsmaterialien nicht zum Download angeboten bekommt, sondern nur den festgelegten Termin für die Prüfung in seiner Agenda sieht.

Sobald Sie einen Lernjob zu einem bestimmten Lernziel visieren, geht die Plattform davon aus, dass der Schüler dieses Lernziel zu erfüllen in der Lage sein könnte und schlägt Ihnen deshalb – sofern vorhanden – eine Lernzielkontrolle zu diesem Lernziel in der Arbeitsplanansicht des Schülers vor.

Wenn Sie eine Lernzielkontrolle zuweisen möchten, so gehen Sie zunächst wie bei der Zuweisung eines Lernjobs vor. Nach der Auswahl der betroffenen Schüler werden Sie von der Plattform über die Eingabemaske der Agenda aufgefordert, einen Termin für die Prüfung festzulegen. Nach der Speicherung dieses Termins erfasst die Plattform die Prüfung

  • für den Schüler in der Agenda sichtbar
  • für Sie als Lehrkraft sichtbar in der Agenda und mit direktem Link zum Download der Prüfungsunterlagen
  • für Sie als Lehrkraft sichtbar im persönlichen Arbeitsplan des Schülers
  • als Prüfung in der Notenverwaltung mit Erinnerung zum Noteneintrag auf Ihrer Startseite

Sobald Sie nach der Durchführung der Prüfung die Note eintragen und festlegen, ob das Lernziel mit der Prüfung erfüllt wurde, registriert die Plattform für jeden Schüler in dessen persönlichem Kompetenzraster bzw. in dessen persönlicher Checkliste das Lernziel als erfüllt oder als nicht erfüllt. Dies wird im persönlichen Kompetenzraster des Schülers entweder mit einem grünen (erfüllt) oder einem roten (nicht erfüllt) Balkenanteil ausgewiesen. In der persönlichen Checkliste des Schülers wird das entsprechende Lernziel mit einem grünen „erfüllt“ oder einem roten „nicht erfüllt“ angezeigt. Noch nicht bearbeitete Lernziele sind in der persönlichen Checkliste des Schülers mit „offen“ bezeichnet.

Hinweis: Damit Sie die Resultate von Lernzielkontrollen eintragen können, müssen diese Lernzielkontrollen bereits von einer Fachadministration freigegeben worden sein.